Dienstag, 26. April 2011

Vergütung für Kreative CCC stellt Kulturwertmark vor

Mit der Kulturwertmark präsentiert der Chaos Computer Club ein Modell für ein "zeitgemäßes Vergütungsmodell für Kreative". Das System kombiniert ein Micropaymentsystem nach dem Vorbild von Flattr mit einer Verkürzung von Schutzfristen, um Werke frei nutzbar zu machen.




Der Chaos Computer Club (CCC) meldet sich in der Debatte um die Finanzierung von Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter zu Wort und stellt mit der Kulturwertmark ein Konzept vor, das schöpferische Tätigkeit materiell gerecht entlohnen und Werke dennoch allgemein zugänglich halten soll, so dass sie kreativ weiterverwendet werden können und ihre Verwendung und Archivierung nicht durch DRM (Digital Rights Management) behindert wird.

Das System Kulturwertmark sei in zweijähriger Diskussion mit Schriftstellern, Filmemachern, Malern, Podcastern, Galeristen und Journalisten entstanden und darauf ausgelegt, eine möglichst breite Vielfalt schöpferischer Tätigkeit zu belohnen, heißt es in der Ankündigung des CCC. Im Kern geht es dabei um ein Micropaymentsystem, das mit einigen wesentlichen Veränderungen des Urheberrechts kombiniert wird.

Ähnlich wie bei Flattr sollen Nutzer bei der Kulturwertmark direkt bestimmen können, welche Kreativen wie viel Geld von ihnen bekommen. Dabei zahlt jeder Teilnehmer einen festen monatlichen Betrag ins System ein, den er dann in Form der kryptographisch gesicherten Micropayment-Währung "Kulturwertmark" an die gewählten Künstler verteilt.

Im Gegenzug stehen die mit Kulturwertmark vergüteten Werke nach einigen Jahren oder nach Erreichen einer bestimmten Kulturwertmark-Auszahlsumme jedem zur nichtkommerziellen Nutzung zur Verfügung. Damit ein Werk unter diese Regelung fällt, muss es vom Künstler explizit für die Teilnahme an dem System angemeldet werden. Beträge, die die Teilnehmer nicht ausgeben, werden automatisch entsprechend aller vergebenen Beträge verteilt.

Auf diese Weise will der CCC einen neuen Markt für digitale Werke entstehen lassen, der eine direkte Bezahlung für Urheber vorsieht, und zugleich eine wachsende digitale Allmende von frei nutzbaren Werken schaffen.

Damit ausreichend Nutzer mitmachen, könne die Abgabe im ersten Schritt durch einen Zuschlag zum Internet-Breitbandanschluss erhoben werden, schlägt der CCC vor. In der radikalsten Variante sei aber denkbar, den Betrag von allen Steuerpflichtigen zu erheben.

Mit der Kulturwertmark erwerben Nutzer keine persönlichen Rechte an einem Werk, sondern drücken ihre Wertschätzung aus, so die Idee. Dabei stehe es dem Künstler frei, für den Download eines Werkes von seiner Seite einen bestimmten Betrag der Kulturwertmark festzusetzen. Alternativ könne die Möglichkeit zum Ausgeben der Kulturwertmark in Werke integriert werden, die dann völlig außerhalb der Kontrolle des Künstlers getauscht oder per Filesharing weitergegeben werden können, so der CCC.

"Wir wollen raus aus den Grabenkriegen, in denen die Diskussionen bisher feststecken, hin zu einem zeitgemäßen, praktikablen Interessenausgleich", erläutert CCC-Sprecher Frank Rieger die Motivation hinter dem System. Damit dieses aber funktionieren kann, seien grundlegende Änderungen an den bestehenden Urheberrechtsmodellen notwendig: So müssten die Schutzfristen deutlich verkürzt und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle - also auf profitorientierte Gewinnerzielung zielende - Verstöße beschränkt werden, fordert der CCC.

Die Vorschläge des CCC zielen darauf ab, einen angemessenen Ausgleich zwischen Autoren- und Rezipientenrechten zu schaffen. Die Interessen von Rechteverwertern wie Plattenfirmen, Verlagen oder Filmverleihern spielen keine Rolle.

Mit dem Namen "Kulturwertmark" ist der CCC allerdings noch nicht ganz glücklich: "Ernstgemeinte Vorschläge für einen griffigeren Namen als 'Kulturwertmark' nimmt der CCC selbstverständlich gern entgegen", heißt es dazu in der Ankündigung.

Quelle: golem.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Gesamtzahl der Seitenaufrufe